Wichtige Information zur Weiterbildung in der außerklinischen Intensivpflege: Stellungnahme der ArGe Fachgesellschaften
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Weiterbildungsmodalitäten in der außerklinischen Intensivpflege
Da das nicht der Rahmenempfehlung und den neuen Versorgungsverträgen entspricht, möchten wir heute eine offizielle Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Fachgesellschaften (ArGe) teilen, die am 11.09.2024 veröffentlicht wurde.
Die ArGe weist ausdrücklich darauf hin, dass maximal 50% der Theorie digital abgehalten werden dürfen. Mindestens 50% müssen als Präsenzunterricht durchgeführt werden.
Kurse, die einen Präsenzteil von 50% unterschreiten, werden bei der Überprüfung durch den Medizinischen Dienst abgelehnt.
Besonders möchten wir darauf hinweisen, dass das deutsche Sozialgesetz keine Minderleistung vorsieht. Werden Verträge in Teilen nicht eingehalten, gelten diese grundsätzlich als nicht erfüllt und es können rechtlich vollständige Rückforderungen erfolgen.
Rahmenempfehlungen und Versorgungsverträge
Die Weiterbildung zur Fachkraft für außerklinische Intensivpflege unterliegt den Rahmenempfehlungen und Versorgungsverträgen, die darauf abzielen, ein hohes Maß an Fachkompetenz und Patientensicherheit sicherzustellen. Diese Vorschriften sind von entscheidender Bedeutung, da sie die Qualität und Effektivität der Pflege direkt beeinflussen, die Patienten in häuslichen oder gleichgestellten Pflegesituationen erhalten.
Diese Richtlinien dienen nicht nur der Standardisierung der Ausbildungsinhalte, sondern auch der Sicherstellung, dass alle in diesem Bereich tätigen Fachkräfte eine gleichbleibend hohe Qualität der Pflege bieten können, die den nationalen Gesundheitsstandards entspricht.
Offizielle Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Fachgesellschaften (ArGe)
Am 11. September 2024 hat die Arbeitsgemeinschaft der Fachgesellschaften eine wichtige Stellungnahme zur Weiterbildung in der außerklinischen Intensivpflege veröffentlicht. Diese Stellungnahme klärt ein wesentliches Anliegen vieler Bildungsanbieter und Teilnehmender: die Zusammensetzung der Weiterbildungsformate zwischen Online- und Präsenzlehre.
Kernpunkte der Stellungnahme:
- Begrenzung der Online-Theorieanteile: Gemäß der Richtlinie dürfen maximal 50% der theoretischen Weiterbildungsinhalte online abgehalten werden. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Lernenden nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch praktische Fähigkeiten erwerben, die unerlässlich für die hochqualitative Patientenversorgung sind.
- Mindestens 50% Präsenzunterricht: Die ArGe betont, dass mindestens die Hälfte der Weiterbildung in Form von Präsenzunterricht durchgeführt werden muss. Dieser Aspekt der Ausbildung ist entscheidend, um den Lernenden praktische Fertigkeiten und direktes Feedback von Ausbildern zu ermöglichen.
- Konsequenzen bei Nichteinhaltung: Die Stellungnahme macht deutlich, dass Kurse, die diese Anforderungen nicht erfüllen, bei Überprüfungen durch den Medizinischen Dienst nicht anerkannt werden. Dies hat nicht nur Auswirkungen auf die Gültigkeit der Weiterbildung, sondern kann auch rechtliche Folgen nach sich ziehen, einschließlich der Rückforderung von Fördergeldern.
- Rechtliche Implikationen: Weiterhin führt die ArGe aus, dass das deutsche Sozialgesetz keine Teilanerkennung von unvollständigen Verträgen vorsieht. Die vollständige Einhaltung der Vorgaben ist somit essentiell, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Die Stellungnahme zum Nachlesen findest du hier: https://dma.contunda.com/wp-content/uploads/2024/09/20240911_ArGe-Stellungnahme-Praesenzanteil-Basiskurs.pdf
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Fortbildungsstandards für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung
Wir laden alle Interessierten herzlich ein, sich über unsere zertifizierten Weiterbildungsangebote zu informieren und sich für unsere Kurse anzumelden. Durch die Teilnahme an unseren Programmen sicherst du dir nicht nur eine qualitativ hochwertige Ausbildung, sondern auch die Anerkennung deiner Qualifikationen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
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Geschrieben von:
Juergen Craciun
Co-Founder Digital Medical Academy
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